Nein, es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit auf Honorarbasis. Es ist eine freiberufliche Tätigkeit (keine gewerbliche), welche die meisten unserer Kursleitungen nebenberuflich ausüben. Wenn man die Einkommensgrenze von 3000 € im Jahr durch die selbständige Tätigkeit nicht überschreitet, muss man sich nicht zwingend beim Finanzamt als Selbständige/-r melden, sondern kann die Rechnungen mit der „normalen“ Steuernummer bzw. Steuer-ID stellen.

 

 Der bessere und formell sauberere Weg ist dennoch, die Anmeldung beim Finanzamt zu machen. Dazu muss man einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (beim zuständigen Finanzamt nachfragen oder hier ausfüllen: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=136D8F0A7F6EAEBB9DFB) und beim Finanzamt abgeben (ist mit keinen Kosten verbunden). Die Steuernummer wird in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen per Post zugeschickt.